Radio "Grüne Welle" vom 06.05.99


Themen der Sendung vom 06.05.99 Schallwellen

MitarbeiterInnen der Sendung:
Heiko (H), Ralf (Ra), Melanie (M), Frank (F), Ilona (I) sowie Hardy in der Technik

AutorIn: a , SprecherIn: s


Landschaftsschutz in Wuppertal

Nach den Gesetzen des Landes Nordrhein-Westfalen sind Verursacher von Eingriffen in Natur und Landschaft verpflichtet, "vermeidbare Beeintraechtigungen von Natur und Landschaft zu unterlassen, sowie unvermeidbare Beeintraechtigungen durch Massnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege auszugleichen". Ausgeglichen ist ein Eingriff dann, wenn nach seiner Beendigung keine erhebliche oder nachteilige Beeintraechtigung des Naturhaushalts zurueckbleibt und das Landschaftsbild landschaftsgerecht wiederhergestellt oder neu gestaltet ist. Kann ein Eingriff nicht unmittelbar ausgeglichen werden, so ist der Ausgleich an einem anderen Ort durchzufuehren oder ein Ersatzgeld an die Stadt oder den Kreis zu zahlen.

Das Ersatzgeld ist zweckgebunden fuer Massnahmen des Naturschutzes und der Landespflege zu verwenden!

Soweit die Theorie. - Praktisch sollen aus diesem "Ausgleichstopf" Massnahmen zu Amphibienschutz, Biotoppflege, Flaechenentsiegelung, Obstwiesenpflege, etc. bezahlt werden. Es koennen aber auch Flaechen gekauft werden, die moegliche Ausgleichsflaechen sein koennen.

Aus dem Ausgleichstopf des Schwebebahnausbaus werden Renaturierungsmassnahmen im Gewaessersystem der Wupper und Teilprojekte des Programms "Lebensader Wupper" bezahlt. Das ist angemessen und begruessenswert.

Jetzt aber geistert ein Vorschlag durch den Raum, der fordert, alle zukuenftig anfallenden Ersatzgelder fuer die Finanzierung des Projekts "Lebensader Wupper" festzuschreiben. Diese Gelder wuerden dann nicht mehr fuer die dringend notwendigen Biotoppflegemassnahmen zur Verfuegung stehen! Das kann nicht im Sinne des Naturschutzes sein, denn zum einen muessen bereits geschaffene Ausgleichsflaechen auch in Zukunft gepflegt werden, zum anderen muessen fuer neue Eingriffe in die Natur auch neue Ausgleichsflaechen geschaffen werden. Dafuer stehen bereits jetzt nicht genuegend Mittel zur Verfuegung. Sollte der Vorschlag angenommen werden, besteht die Gefahr, dass diese Massnahmen in Zukunft nicht mehr finanzierbar waeren. Das Prinzip des Ausgleichs - die eigentliche Forderung des Gesetzes - waere damit ausser Kraft gesetzt.

Weiterhin sehen Naturschuetzer die Gefahr, dass die Ausgleichsgelder zweckentfremdet werden. Denn das Projekt "Lebensader Wupper" umfasst nicht nur oekologische Massnahmen, sondern auch Massnahmen, die die Wupper als Freizeit- und Erholungsraum nutzbar machen sollen. Sollten Ausgleichsgelder hierfuer eingesetzt werden, waere das Ziel, einen oekologischen Ausgleich zu schaffen voellig verfehlt!